Sparen Sie Ihre Zeit, denn sicherlich kenn Sie den Aufwand?
Stunden vergehen bis die Plakette endlich angebracht ist. Diese Erfahrungen hat jeder sicherlich schon mal gemacht.
Wir erledigen diesen Service gerne für Sie!
Die Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) und die Abgasuntersuchung (nach § 47a StVZO) sind gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer.
Ersparen Sie sich Ärger und vergewissern Sie sich frühzeitig, wann es Zeit für einen Plakettenwechsel ist.
Die HU erfolgt durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Prüfingenieure einer solchen Organisation.
Vereinbaren Sie einen Termin am besten noch gleich, unter
06441 / 2 00 91 79